Die Tätigkeiten im Bereich Bauherrenberatung umfassen:
Die Auflistung ist nicht in abschliessender Form und richtet sich nach den Bedürfnissen des Auftraggebers.
- Mithilfe bei der Ausarbeitung von Grundlagenbeschaffungen, Flächenbedarf, Raumkonzepte
- Kaufmännische Beratung betreffend Finanzierung
- Begründung von Stockwerkeigentum, Ausarbeitung des Reglements, Dienstbarkeitsregelungen
- Bauherrenvertretung gegenüber Behörden, Banken, Lieferanten und Handwerkern
- Baukostenkontrolle und Buchhaltung
- Mithilfe bei der Abnahme des Bauwerkes
- Beratung bei mietrechtlichen Anliegen