Bauherrenberatung

Die Tätigkeiten im Bereich Bauherrenberatung umfassen:
Die Auflistung ist nicht in abschliessender Form und richtet sich nach den Bedürfnissen des Auftraggebers.

  • Mithilfe bei der Ausarbeitung von Grundlagenbeschaffungen, Flächenbedarf, Raumkonzepte
  • Kaufmännische Beratung betreffend Finanzierung
  • Begründung von Stockwerkeigentum, Ausarbeitung des Reglements, Dienstbarkeitsregelungen
  • Bauherrenvertretung gegenüber Behörden, Banken, Lieferanten und Handwerkern
  • Baukostenkontrolle und Buchhaltung
  • Mithilfe bei der Abnahme des Bauwerkes
  • Beratung bei mietrechtlichen Anliegen